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   VG Hannover, 25.03.2009 - 5 A 7411/06   

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https://dejure.org/2009,92714
VG Hannover, 25.03.2009 - 5 A 7411/06 (https://dejure.org/2009,92714)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.03.2009 - 5 A 7411/06 (https://dejure.org/2009,92714)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. März 2009 - 5 A 7411/06 (https://dejure.org/2009,92714)
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Wird zitiert von ...

  • VG Lüneburg, 19.01.2011 - 5 A 96/09

    Eingriff in die Berufsfreiheit durch den Widerruf einer Approbation; Widerruf

    So gehört es auch zu den Pflichten des Arztes, korrekt abzurechnen und sich nicht auf Kosten der privat versicherten Patienten, der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung und damit den darin zusammengeschlossenen Ärzten betrügerisch zu bereichern (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. September 2009, a.a.O. und vorgehend VG Hannover, Urteil vom 25. März 2009 - 5 A 7411/06 - BayVGH, Urteil vom 28. April 2010, a.a.O. und Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 -, [...]; BVerwG, Urteil vom 26. September 2009, a.a.O.; VGH BadenWürttemberg, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 9 S 1138/03 -, [...]).

    Insbesondere kommt es für den Widerruf wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufes, worauf der Beklagte den angefochtenen Bescheid maßgeblich gestützt hat, nicht auf zusätzliche individuelle Umstände, wie etwa das hohe Lebensalter des Betroffenen oder etwaige finanzielle Auswirkungen durch Praxisschließung infolge der Widerrufsverfügung, und auch - wie bereits ausgeführt - nicht auf eine Prognoseentscheidung für die Zukunft und damit auf ein zu erwartendes zukünftiges Verhalten des Arztes an (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 2005, a.a.O.; VG Hannover, Urteil vom 25. März 2009, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 14. April 1998 - 3 B 95/97 -, [...]).

    Es kann daher für sich allein betrachtet den im Begehen der Straftaten liegenden Vorwurf massiven Fehlverhaltens nicht entkräften (vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 25. März 2009, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 28. April 2010, a.a.O.).

    Auch ist ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung nicht anzunehmen (vgl. etwa auch VG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 2005, a.a.O.; VG Hannover, Urteil vom 25. März 2009, a.a.O.).

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